Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Melson Energy Solution GmbH
Stand 11.06.2025

Melson Energy Solution GmbH
Sitz: Habenhauser Landstraße 263, 28279 Bremen
HRB HRB39520HB, Amtsgericht Bremen
USt. ID: DE363172782

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: "Käufer"). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: "Ware"), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Vorlieferanten einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen unserer AGB informieren wir den Käufer unverzüglich.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen) bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Produktdatenblätter zu PV-Anlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen), andere Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen. Die darin enthaltenen Angaben stellen, sofern nicht anders angegeben, durchschnittliche Erfahrungswerte dar. Alle Urheber- und Eigentumsrechte an diesen Unterlagen bleiben bei uns.
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder durch Lieferung der Ware erfolgen.
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung schulden wir nur die Lieferung oder Herstellung der Ware. Eine darüber hinausgehende Installations- oder Planungsleistung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 3 Anpassung der Ware (Customizing) und Mitwirkungspflichten des Käufers
Wird eine Anpassung unserer Produkte (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpensysteme) an individuelle Anforderungen des Käufers vereinbart, ergibt sich deren Umfang ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Wir dürfen Unterauftragnehmer einsetzen.
Der Käufer ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen.
Soweit erforderlich, fordern wir diese Leistungen mit angemessener Vorlaufzeit an. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, verschieben sich unsere Fristen entsprechend.
Wir prüfen Informationen des Käufers auf Plausibilität, übernehmen aber keine weitergehende Prüfungspflicht.
Kommt es durch unterlassene Mitwirkungspflichten zu Mehraufwänden unsererseits, sind diese durch den Käufer gesondert zu vergüten.

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Lieferfrist ca. 8 Wochen ab Vertragsschluss und Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten (z. B. Anzahlung).
Können wir aus nicht zu vertretenden Gründen (z. B. fehlende Selbstbelieferung) nicht liefern, informieren wir unverzüglich. Bei fortbestehender Nichtverfügbarkeit dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Lieferverzug tritt nur nach Mahnung ein. Bei Verzug kann der Käufer pauschalierten Schadensersatz von 0,5 % je Woche (max. 5 % des Netto-Lieferwerts) verlangen. Weitergehender Nachweis bleibt beiden Seiten möglich.
Weitere Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
Die Lieferung erfolgt ab Lager Bremen, Erfüllungsort ist Bremen. Auf Wunsch erfolgt Versand auf Kosten des Käufers. Art und Weg der Versendung bestimmen wir, sofern nicht anders vereinbart.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe bzw. beim Versendungskauf mit Übergabe an Spediteur über.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, können wir Ersatz für Mehraufwände (z. B. Lagerkosten) geltend machen, pauschal 0,5 % des Kaufpreises je Kalenderwoche (max. 10 %), es sei denn, geringerer Schaden wird nachgewiesen.
Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten unsere zum Vertragsschluss aktuellen Preise ab Lager zzgl. USt. und Versandkosten.
Transportkosten inkl. evtl. Versicherungskosten trägt der Käufer. Verpackungen (außer Paletten) werden nicht zurückgenommen.
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Ab einem Auftragswert von 10.000 € kann eine Anzahlung von 50 % verlangt werden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Es gelten gesetzliche Verzugszinsen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungen sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen möglich.
Wird nach Vertragsschluss die Zahlungsfähigkeit des Käufers fraglich, dürfen wir Leistungen verweigern und ggf. zurücktreten (§ 321 BGB).

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor.
Vor Eigentumsübergang ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig.
Bei vertragswidrigem Verhalten dürfen wir die Ware herausverlangen oder zurücktreten.
Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten. Entstehendes Miteigentum und daraus resultierende Forderungen gelten als an uns abgetreten.
Auf unser Verlangen sind Schuldner zu benennen und die Abtretung offen zu legen.
Übersteigt der Sicherungswert unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir Sicherheiten frei.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu versichern. Entschädigungsansprüche sind an uns abzutreten.

§ 8 Mängelansprüche des Käufers
Im B2B-Handel haftet die Melson Energy Solution GmbH nicht für Mängel von Drittprodukten, sofern keine Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (§ 444 BGB).
Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel fristgerecht anzuzeigen (§§ 377, 381 HGB).
Bei berechtigtem Mangel leisten wir nach Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Melson Energy Solution GmbH kann Nacherfüllung von der Zahlung des Kaufpreises abhängig machen.
Ausbau und Wiedereinbau sind nur bei entsprechender Vereinbarung Bestandteil der Nacherfüllung.
Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Käufer die entstandenen Kosten.
Selbstvornahme ist in Notfällen zulässig, nach vorheriger Information.
Rücktritt oder Minderung sind erst nach erfolgloser Nacherfüllung oder Fristablauf möglich.
Weitere Ansprüche bestehen nur gemäß § 9.

§ 9 Haftung
Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für
a) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) wesentliche Vertragspflichten (dann beschränkt auf typischen Schaden).
Haftung bei Arglist, Produkthaftung oder übernommener Garantie bleibt unberührt.
Ein freies Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht nicht.
Für Datenverluste haften wir nicht, wenn der Käufer keine ausreichenden Datensicherungen vorgenommen hat.

§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung, außer bei grober Fahrlässigkeit, Arglist oder Personenschäden.
Längere gesetzliche Fristen (§§ 438, 479, 634a BGB) bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit Daten im Auftrag verarbeitet werden, verpflichten sich beide Seiten zum Abschluss erforderlicher Vereinbarungen (z. B. Art. 28 DSGVO).

§ 12 Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Bremen. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt etwaiger Export-/Importbeschränkungen.

§ 13 Maßgebende Fassung
Bei Auslegungszweifeln ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.