Fußnoten
Die maximale Förderquote von bis zu 70 % ergibt sich gemäß den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) in Verbindung mit dem Klimagesetz. Sie setzt sich zusammen aus der Basisförderung, eventuellen Effizienzboni, einem einkommensabhängigen Bonus sowie einem Bonus für den Austausch fossiler Heizungen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen und der technischen Ausführung der Maßnahme. Es besteht kein Anspruch auf die Höchstförderung.